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BFH, 18.05.1998 - V B 91/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Beiladung Dritter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.06.1995 - IX R 123/92
Beiladung von klagebefugten Feststellungbeteiligten auch dann notwendig, wenn das …
Auszug aus BFH, 18.05.1998 - V B 91/97
Die Beiladung der übrigen Feststellungsbeteiligten ist auch dann gemäß § 60 Abs. 3 FGO notwendig, wenn das FA nach seinem Ermessen von der Durchführung des Feststellungsverfahrens hätte absehen können (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 123/92, BFHE 178, 108, BStBl II 1995, 763). - BFH, 20.12.1994 - IX R 136/90
Notwendige Beiladung von Dritten im Verfahren
Auszug aus BFH, 18.05.1998 - V B 91/97
Klagebefugnis und notwendige Beiladung hängen in dem Sinn miteinander zusammen, daß diejenigen Klagebefugten, die nicht Klage erhoben haben, notwendig beizuladen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. Dezember 1994 IX R 136/90, BFH/NV 1996, 42). - BFH, 02.08.1994 - IX R 13/91
Notwendigkeit der Beiladung von Feststellungsbeteiligten
Auszug aus BFH, 18.05.1998 - V B 91/97
Dieser Zweck kann nur erreicht werden, wenn alle Klagebefugten, die nicht oder nicht mehr als Kläger am Verfahren beteiligt sind, beigeladen werden (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1994 IX R 13/91, BFH/NV 1995, 249, m. w. N.).
- BFH, 10.06.2014 - IX B 157/13
Bindung an das Klagebegehren - Überschreitung des Klagebegehrens bei Entscheidung …
Der Sachverhalt im Beschwerdefall ist damit --entgegen der Auffassung des FA-- nicht vergleichbar mit den dem Urteil des BFH vom 27. Juni 1995 IX R 123/92 (BFHE 178, 108, BStBl II 1995, 763) und dem Beschluss des BFH vom 18. Mai 1998 V B 91/97 (BFH/NV 1999, 48) zugrunde liegenden Konstellationen. - BFH, 10.06.2014 - IX B 155/13
Keine notwendige Beiladung der übrigen Erwerber von Eigentumswohnungen - …
Der Sachverhalt im Beschwerdefall ist damit --entgegen der Auffassung des FA-- nicht vergleichbar mit den dem Urteil des BFH vom 27. Juni 1995 IX R 123/92 (BFHE 178, 108, BStBl II 1995, 763) und dem Beschluss des BFH vom 18. Mai 1998 V B 91/97 (BFH/NV 1999, 48) zugrunde liegenden Konstellationen.